Rücksichtsvolles Verhalten bei Grippe und Erkältung

1. Rücksichtnahme bei der Begrüßung

Wer von Grippe, Schnupfen oder Husten geplagt wird, kann kaum jeden Kontakt mit anderen Menschen in der Öffentlichkeit vermeiden. Ihnen unliebsame Störungen zu ersparen sowie die Ansteckungsgefahr zu verringern, ist dann ein Höflichkeitsgebot.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Thema „Begrüßung“. Der von vielen Deutschen bei einem Treffen als obligatorisch betrachtete Händedruck kann zum „Virentransporteur“ erster Güte werden. Auf ihn zu verzichten, wird nicht nur von Gesundheitsfachleuten empfohlen. Ein solches Angebot beweist auch Rücksichtnahme und Höflichkeit. Ein kurzer Hinweis wie: „Ich halte es zurzeit für sinnvoll, das Handreichen wegzulassen und grüße Sie deshalb herzlich“, oder:„Ich möchte Ihnen heute lieber nicht die Hand geben, weil ich so erkältet bin“, hilft, Missverständnissen vorzubeugen.

2. Rücksichtnahme bei Veranstaltungen
 
Frei wählbare Termine werden am besten verschoben – etwa ein Besuch im Fitness-Studio. Wer Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen und sie vor möglicherweise gefährlicher Ansteckung bewahren will, verzichtet lieber auf das Training, bis die Grippe oder Erkältung abgeklungen ist. Ähnliches gilt für Tanzstunden. Wer einen Ausweichtermin wahrnehmen kann, der in den meisten Fällen seitens der Tanzschulen angeboten wird, sollte diese Möglichkeit nutzen. Bei Theater- und Konzertbesuchen ist Rücksichtnahme ebenfalls gefragt, damit der Kunstgenuss nicht empfindlich gestört wird. Auch hier gilt: Was sich auf einen späteren Zeitpunkt verlegen lässt, unterbleibt besser während der akuten Phase einer Erkrankung .
Haben Sie gezwungenermaßen an einer Veranstaltung teilzunehmen, zum Beispiel im beruflichen Bereich, zeigen Sie Ihre Rücksichtnahme so: rechtzeitig Medikamente gegen Erkältung einnehmen, notfalls bei einem akuten Anfall den Raum verlassen.

3. Rücksichtnahme beim Husten, Niesen und Naseputzen

Eine alte Umgangsformen-Empfehlung besagt, dass der komplett ausgestatte Mensch stets ein sauberes Stofftaschentuch bei sich hat. Das ist nach wie vor aktuell. Es zum Naseputzen bei einer Erkältung oder Grippe jeder Art sowie zum Vorhalten vor Mund und Nase beim Husten oder Niesen zu gebrauchen, widerspricht allerdings den Hygiene-Anforderungen der Fachleute.

Von „Alt-Bundespräsidenten“ und „Ex-Kanzlern“

Solche und ähnliche Bezeichnungen sind in der Presse sehr oft zu sehen und in verschiedenen Medien zu hören. Doch genau genommen sind das Wortschöpfungen, die es offiziell gar nicht gibt. Die korrekten Bezeichnungen lauten:
Bundespräsident/Bundespräsidentin a. D., Bundeskanzlerin/Bundeskanzler a. D. – wobei die Abkürzung für „außer Dienst“ steht.

Diese erscheint im Schriftverkehr allerdings nur in der Adresse und in einer Einladungskarte. In der Anrede – mündlich wie schriftlich – wird sie weggelassen. Dadurch tauchen immer wieder Fragen auf, wie solche Ehemaligen angesprochen werden. Oft herrscht die Meinung, ihnen stünde bis ans Lebensende die Anrede wie zu ihrer Amtszeit zu. Das würde zum Beispiel für die Anrede „Herr Bundespräsident“  bedeuten, dass zurzeit sechs Herren so anzureden wären – der amtierende sowie fünf noch lebende „a. D.s“.

Da dies nur Verwirrung stiftete, steht die Anrede „Herr Bundespräsident“ ausschließlich dem Amtierenden zu. Ehemalige können nach dem Beamtenrecht beanspruchen, weiterhin mit der Amtsbezeichnung angesprochen zu werden. In diesem Fall wird der Nachname dazugesetzt. Das gilt ebenso für einen Bundeskanzler a. D. und andere ehemalige hohe Amtsträger. Hat jemand nach Ende seiner Amtsperiode eine neue Funktion mit einem anredefähigen Titel, wird dieser verwendet.

Wem „gehört“ die Sitzlehne im Flugzeug?

Bei vielen Dingen, die sich Menschen in der Öffentlichkeit zu teilen haben gilt das ungeschriebene Gesetz, dass unter Fremden in der Öffentlichkeit „halbe-halbe“, und zwar „rechts-links“, geteilt wird. Beispiele: Restauranttisch, Ablage in einem Badezimmer, etwa im Krankenhaus, Schreibtisch, Schultisch. Anders ist es bei Sitzlehnen – im Flugzeug oder beispielsweise im Theater. Diese werden besser entweder „vorne-hinten“ geteilt oder es wird ein Arrangement getroffen, was sowohl nonverbal als auch mit Worten geschehen kann.

„cc“- E-Mails – erst denken, dann senden

Welche unangenehmen Folgen es haben kann, wenn eine E-Mail an einen großen Verteiler verschickt wird, wurde vor Kurzem eindrucksvoll im Deutschen Bundestag belegt. Dort war der komplette E-Mail-Verkehr für Stunden lahm gelegt, weil eine Mitarbeiterin aus Versehen den Gesamtverteiler eingesetzt und dies vor dem Versenden nicht bemerkt hatte.  

Ganz unabhängig von dieser Extrem-Situation: Der Unmut, zu Beginn eines jeden Arbeitstages viel Zeit mit dem Sichten von völlig überflüssigen oder unwichtigen E-Mails zu verlieren, wächst ständig. Und das in allen Hierarchiestufen. Oft ist es ein Sicherheitsdenken, das Beschäftigte dazu bringt, fast alles, was sie versenden, in Kopie an alle im Team oder gar darüber hinaus zu verschicken. Die Begründung lautet dann: „So kann niemand  sagen, er habe nichts vom den Vorgang gewusst, auch nicht meine Vorgesetzten.“ Gerade Letztere sehen sich oft gezwungen, der Flut von „cc“-E-Mails Einhalt zu gebieten. Ob sie dazu technische Hilfen in Anspruch nehmen, wie farbliche Markierungen oder Regeln anwenden, die eingegangene „cc“-Mails direkt in dafür vorgesehen Projekt-Order verschieben: Wertvolle Arbeitszeit geht beim letztendlich dennoch notwendigen Sichten trotz allem verloren.

Deshalb sind alle gebeten, den Empfängerkreis auf diejenigen zu beschränken, die direkt in das Projekt oder in laufende Entscheidungen eingebunden sind.

Außerdem vereinfacht es die E-Mail-Kommunikation, wenn sich alle einige Grundregeln zum „cc“-Versand bewusst machen. Eine davon besagt: Wer von jemandem eine Antwort erwartet, setzt diesen stets in die Empfängerzeile Das gilt auch dann, wenn es sich um mehrere Personen handelt. Das Einsetzen in die „cc“-Zeile dokumentiert automatisch: keine Antwort nötig/erwartet.  Letzteres kann beim Versand an eine einzelne Person bereits durch einen aussagefähigen Betreff wie „Nur zur Kenntnis/Info“ deutlich gemacht werden. Auch das erleichtert den Arbeitsablauf sehr.

Fünf weitere Tipps für den geschäftlichen E-Mail-Versand

1. Kontrollieren Sie vor dem Versenden nicht nur die Adresse und den Verteiler. Prüfen Sie im Falle eines Anhangs/mehrerer Anhänge auch, ob diese richtig gewählt wurden. Finden sich bei einer geschäftlichen E-Mail aus Versehen Urlaubsfotos oder Privates, hinterlässt das unter Umständen einen schlechten Eindruck oder kann sogar peinlich sein. Das gilt ebenso, wenn bei weitergeleiteten E-Mails vergessen wurde, alte Texte daraufhin zu prüfen, ob sie für die Augen Dritter geeignet sind. 

2. Verwenden Sie einen „cc“-Verteiler nur bei Gruppen oder Teams, in denen sich alle kennen. Wählen Sie sonst besser den „bcc“-Versand. Der Grund: Bei Vielen stößt es auf Unmut, wenn ohne ihr Einverständnis ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe – etwa Kundenkreis – für Fremde erkennbar wird. Mindestens ebenso groß ist der Kreis derer, bei denen eine für alle lesbare E-Mail-Adresse aus Gründen des Datenschutzes unbeliebt ist.

3. Verfassen Sie offizielle Geschäftsschreiben auch dann in korrekter Rechtschreibung, mit entsprechender Zeichensetzung sowie lesefreundlicher Aufteilung wie angemessener Zeilenschaltung, wenn Sie diese statt von Ihrem festen Arbeitsplatz von unterwegs versenden. Ein entsprechender Hinweis ist kein Freibrief für Fehler oder Nachlässigkeiten. Wenn Ihnen das Eintippen zu mühsam erscheint, beschränken Sie sich in unaufschiebbaren Fällen auf eine kurze Nachricht, in der Sie den nachfolgenden kompletten Brief ankündigen.

4. Ganz gleich, von welchem Gerät verschickt: Eine höfliche E-Mail braucht sowohl eine passende Anrede als auch ebensolche Grüße. Die Ausnahme davon bleibt es nach wie vor, wenn eine (Arbeits-)Gruppe in ständigem Kontakt steht, der einem Gespräch ähnelt.

5.  Vermeiden Sie Abkürzungen, besonders in der Anrede und bei den Grüßen sowie solche, die nicht allgemein verständlich sind. Verzichten Sie in Geschäftsbriefen an relativ fremde Personen auch auf Emoticons. Nur zwischen recht Vertrauten, etwa gut bekannten Kolleginnen oder langjährigen Geschäftspartnern, zwischen denen sich ein privater Kontakt entwickelt hat, eignen sich solche Beigaben. Ansonsten wirken sie unprofessionell.

E-Mail-Weihnachtsgrüße an die Kundschaft – Image fördernd?

Überlegen Sie genau, wem Sie auf welchem Weg Ihre Festtagsgrüße senden wollen. Weihnachtspost via E-Brief, E-Mail, SMS oder Fax eignet sich nur sehr eingeschränkt. Wählen Sie einen dieser Wege nur, wenn Sie die Vorlieben für moderne Medien der Empfangsperson kennen. Entscheiden Sie sich im Zweifelsfall besser für den traditionellen Postweg.

Das gilt auch für Weihnachtsgrüße an die Kundschaft. So schnell und bequem eine E-Mail an einen großen Verteiler auch sein mag: Unter Umständen schaden Sie damit Ihrem Firmenimage mehr, als dass es gesteigert wird. So kann es bei den Angeschriebenen großen Unmut auslösen, wenn durch einen offenen E-Mail-Verteiler bekannt wird, dass sie zum Kunden- oder Lieferantenkreis eines Unternehmens gehören. Wenn überhaupt dieser Weg gewählt wird, ist es angebracht, den Versand über den Bcc-(Blind-Kopie-)Verteiler vorzunehmen. Empfehlenswerter bleibt nach wie vor der Postweg, weil eine Karte oder ein Brief einen nachhaltigeren und persönlicheren Eindruck hinterlässt.       

(Quelle: Die aktuellen Empfehlungen des Gremiums
„Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Herbst 2011)

Sie haben gefälligst zurückzumailen!

Wenn eine E-Mail keinerlei weitere Kontaktmöglichkeit enthält, ist die Empfangsperson dazu gezwungen, auf diesem Weg zu reagieren. Besonders, wenn es um Auskünfte oder Erklärungen geht, von denen ausschließlich der fragende Mensch einen Nutzen hat, ist dieser Zwang zu einer schriftlichen Antwort rücksichtslos. Vielleicht möchte jemand die Information viel lieber telefonisch übermitteln, um Zeit zu sparen, was durch die Suche nach der Telefonnummer bereits wieder zunichte gemacht würde.

Deshalb ist es höflich, eine weitere Kontaktmöglichkeit anzugeben. Im privaten Bereich ist dies lediglich unter Bekannten, im Freundeskreis sowie unter Familienmitgliedern überflüssig. Schreibt eine Privatperson zum Beispiel an Firmen, Ämter oder Institutionen, gehört wie im Geschäftsleben die Signatur mit mindestens einer Telefonnummer sowie der kompletten Adresse zu jeder E-Mail.

(Quelle: Die aktuellen Empfehlungen des Gremiums
„Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Herbst 2011)

Smartphone & Co. – smarter Umgang erwünscht

Beitrag von Inge Wolff
Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Präsidentin Umgangsformen-Akademie Deutschlands e. V.

Bereits für die alte Generation der Mobiltelefone gilt: Legen Sie Ihr Handy nicht auf den (Schreib-) Tisch, wenn Sie mit jemandem im Gespräch sind. Das signalisiert: Ich bin jederzeit bereit, die Unterhaltung mit Ihnen (dir) zu unterbrechen. Die unterschwellige, aber eindeutige Botschaft: Sie sind (du bist) mir unwichtig. Unterbrechen Sie kein Gespräch – auch nicht den Blickkontakt –, um Ihr Handy hervorzuholen und eine eingegangene SMS zu lesen oder eine zu schreiben. Beides hat den gleichen negativen Effekt; Letzteres selbst dann, wenn der Blickkontakt beim Eintippen gehalten wird.

Genauso unhöflich ist es, in einem Gespräch die vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen, die Ihnen ein Smartphone, andere Tablet-PCs oder weitere internetfähige Geräte, etwa ein iPad, bieten. Zeigen Sie Ihrem Gegenüber Ihre Wertschätzung, indem Sie darauf verzichten, sich während der Zeit des Gesprächs um soziale Netzwerke zu kümmern, im Internet zu surfen, E-Mails zu lesen oder zu schreiben, „nebenher“ ein Video oder Musik laufen zu lassen oder gar Ihre Aufmerksamkeit einem Spiel zu widmen. Nutzen Sie das Internet nur dann, wenn es allen in der Gesprächsrunde von Nutzen ist, dass Sie dort eine Information suchen, und Sie darum gebeten werden. Wollen Sie als Gedankenstütze Gesprächsinhalte eintippen, fragen Sie vorher, ob das für andere in Ordnung ist.

Weitere Veröffentlichungen des A.U.I. finden Sie hier.